Ach Nancy, Nancy…

Es gibt schöne Memes, wie „Faeser auf Betäubung“ zum Beispiel. Was Nancy Faeser, Bundesministerin des Inneren und Heimat, im September 2024 anstellt, ist mehr als bedenklich. Deutschland hat auf ihre Initiative einen Notstand. Weswegen die deutschen Grenzen rundherum kontrolliert werden. Diese Kontrolle erstreckt sich auf die Einreise von möglichen Asylanten. Dass damit das Schengen-Abkommen verletzt werden könnte, ist auch Nancy klar. Deshalb werden diese Kontrollen vorerst auf lediglich 6 Monate angelegt. Aber schauen wir mal geordnet auf die Sache.

Dies ist der betreffende Artikel 2 des „Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens„:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Die Hervorhebungen wurden von mir eingefügt. Denn das sind wichtige Punkte, welche Nancy Faeser offensichtlich ignoriert. Man muß kein Jurist sein, um zu verstehen, inwiefern die deutschen Grenzkontrollen diese Vorschrift verletzen. Allerdings gründet das BMI seine Maßnahmen auf Artikel 22ff des Schengener Grenzkodex. Der unterscheidet sich grundlegend kaum vom Artikel 2 des Übereinkommens (s.o.). Die Artikel 22 und folgende konkretisieren dies nur. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erfordert, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein muss. Eine Dauer von sechs Monaten ist gemäß Artikel 25 Absatz 4 erlaubt, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die eine längere Dauer nach Artikel 29 rechtfertigen würden.

Die Fragen sind nun: Wurden die „Vertragsparteien“, also die Nachbarstaaten Deutschlands rechtzeitig informiert? Wenn nicht, welche Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland rechtfertigt dieses sofortige Handeln? Abgesehen davon ist also eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit Voraussetzung. Welche ist das?

Die Erstanträge von Asylsuchenden 2024 beträgt 160.000. Zum Vergleich: In 2016 waren es 722.000. Schwer, in diesem Licht eine allgemeine Bedrohung der nationalen Sicherheit oder Ordnung zu rechtfertigen. Dass Deutschland entsetzt ist über die Messerattacken der letzten Monate, ist das einzige Motiv, dass die Grenzkontrollen stützt: Populismus aufgrund angstgeschwängerten Affekten. Es scheint eher, als wolle Faeser diese politisch ausnutzen. Klar: Wer von nationalistisch-konservativen Angstmachern vor sich hergetrieben wird, scheint keine andere Wahl zu haben. Dem ist nicht so. Allerdings wendet sich selbst die alte SPD zu nationalistischen Werten hin, um en vogue zu bleiben. So macht man keine gute Politik.