Covid-Konzept. Ein Vorschlag

Wer heute Informationen zur aktuellen Covid-Situation sucht, dem werden Statistiken unter die Nase gehalten. Praktikable Informationen sind schwer oder gar nicht zu finden, es sei denn, man beschäftigt sich stundenlang mit Verordnungen der Bundesländer. Deswegen folgen einige Vorschläge eines Juristen, Web-Entwicklers, Ex-Journalisten und Auswanderer, welcher den letzten Lockdown in Neuseeland verbracht hat.

Kommen wir gleich zur Sache: Wer weiß, was in welchem Bundesland zu genau diesem Zeitpunkt für Regeln hinsichtlich der Covid-Eindämmung gelten? Darf ich mich mit maximal 2 anderen Personen aus einem anderen Haushalt treffen, die bei jedem Treffen andere sein dürfen? Oder darf man sich nach Weihnachten aussuchen, mit welchen der erweiterten Gruppe man sich fortan trifft? Was passiert, wenn die Polizei mich auf dem Weg von Sachsen-Anhalt nach Thüringen stoppt und ich ein sächsisches Kfz-Kennzeichen habe?

Fragen über Fragen. Dabei sind die Händler, Künstler, Einzelselbständigen noch gar nicht berücksichtigt. Überall wird Einheitlichkeit gefordert und jetzt, seit dem 16. Dezember soll sie da sein. Aber nein, das ist sie nicht.

Wie ich meine Informationen suche, ein Beispiel.

Ich schaue das Heute-Journal und werde auf heute.de verwiesen. Dort finde ich keine zusammengefaßten Informationen zu Covid. Ich gehe zum Live-Blog. Interessant, aber nur Nachrichten. Ich suche präzise Information über das, was ich darf und was nicht. Dann nehme ich mir Thüringen vor. Ich google: „corona thüringen“ und finde ganz oben das Corona-Informationsportal Thüringen (nicht verschlüsselt). Hier bietet sich mir eine gut strukturierte Übersicht über Statistiken und Verordnungen. Beispielsweise: Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV- sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln Vom 14. Dezember 2020.

Das hilft mir und den meisten anderen Menschen nicht weiter. Deswegen folgen einige Vorschläge eines Juristen, Web-Entwicklers, Ex-Journalisten und Auswanderer, welcher den letzten Lockdown in Neuseeland verbracht hat:

Einheitlichkeit und Klarheit. Aus Neuseeland lernen

Der neuseeländische Lockdown im April 2020 war recht erfolgreich. Die Tatsache, dass die Neuseeländer auf einer abgeschiedenen Insel im Südpazifik leben und durch natürliche Grenzen effektive Kontrollen bei der Einreise anwenden können, spielte bei der damaligen lokalen Verbreitung des Virus eine untergeordnete Rolle. Die Bevölkerung war in kurzer Zeit auf dem Stand der Dinge. Die Regierung Neuseelands brachte ihre Regeln zur Eindämmung des Virus auf allen Kanälen (TV, Radio, Internet) klar und eindeutig zum Ausdruck.

Die Regeln folgen einem Stufen-System, den Alert Leveln. Analog der Katastrophenwarnungen für Naturkatastrophen sind hier klar und eindeutig Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz aufgezählt. Ganz oben heißt es: „What you need to do at Alert Level 1“. Was du bei Alarmstufe 1 zu tun hast. Darunter ist genau das in aller Kürze, in praktikablen Informationen aufgeführt.

Stufen-System im Föderalismus und Lokale Begrenzung

Funktioniert ein nationales System der Warnstufen im Föderalismus? Natürlich. Die Einigung der Bundesländer im Parlament und Bundesrat auf ein solches einheitliches Warnsystem steht verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 74 I Nr. 19 GG) nicht entgegen. Die Einigung muß lediglich erfolgen. Die entsprechenden Stufen können dann in jedem Bundesland, in jedem Landkreis oder sogar in jedem Ort angepaßt werden. Wenn jeder Bundesbürger Klarheit über die Bedeutung der Stufen 1-4 (o. wie auch immer) hat, sind regionale Veränderungen kein Problem für das Verständnis mehr.

Die Covid-App, der zahnlose Tiger?

Deutschland ist zugute zu halten, dass seine Covid-Tracker-App keine intrusive, aufgezwungene Technologie ist. Allerdings liegt ihre Schwäche darin, dass die Information, ob jemand infiziert ist, nur vom Nutzer selbst angelegt werden kann. Diese App verläßt sich auf das Individuum und sein Verantwortungsgefühl. Daran ist datenschutzrechtlich wenig zu rütteln, doch gibt es Möglichkeiten.

In Neuseeland warnt die Regierung alle Besitzer eines Smartphones mittels einer eindringlichen Nachricht, welche mit einem schrillen Ton zeitgleich auf allen Geräten angezeigt wird. Da die Neuseeländer als Mitglied des „Five-Eyes“ Netzwerks, einem, kurz gesagt, Spionageverbund von USA, Kanada und UK, sind, bleibt datenschutzrechtlichen Bedenken kein Raum. Damit ist das staatliche Eindringen in private Geräte kein sonderliches Problem. Doch gibt es eine Covid-Tracker App in Neuseeland schon seit April. Eine ihrer Funktionen besteht darin, mittels eines QR-Code Lesers die Besuche in Restaurants, Einkaufszentren, Bars, etc. zu dokumentieren. Die Logik dahinter ist jene, beim Erkennen eines Covid-Falles alle jene Menschen zu informieren, die im gleichen Zeitraum am selben Ort waren. Zumindest gibt es mit dieser Funktion eine dezentrale Bündelung von Informationen, was die Erkennungsrate etwas verläßlicher machen kann.

Zurück zur Corona-Warn-App in Deutschland. Diese könnte ebenso eine zentrale Stelle für Informationen zum gegenwärtigen Covid-Status im Land bzw. der Region des Nutzers sein. Derzeit erhält man über die App nur Informationen zur Applikation selbst, indem man auf eine externe Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit geleitet wird. Das geht am Thema vorbei. Der Nutzer braucht praktikable und aktuelle Informationen. Warum wird diese Chance in der App nicht genutzt?