In einer Welt, in der Eigentum verpflichtet, wären die vergangenen Monate anders verlaufen. Insbesondere für Mieter, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, welche zur Mietzahlung verpflichtet sind.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Artikel 14 (2) GG
Würde Eigentum verpflichten, wie es in Artikel 14 (2) Grundgesetz steht, hätte die Regierung verfügt, die Verpflichtung zu Mietzahlungen für Geschäfts- und Wohnimmobilien auszusetzen. Nicht als Aufschub oder zinsloses Darlehen, sondern ohne Gegenleistung wären Mieteinnahmen ausgefallen. Jene Vermieter, welche damit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wären, hätte der Staat finanziell entschädigen können. Die Zahl dieser Menschen wäre erheblich geringer gewesen als die Millionen Unternehmer, Kurzarbeiter und Mieter.